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Übermittlung GDPR

Ü b e r m i t t l u n g
von Informationen den betreffenden Personen in Übereinstimmung mit § 15 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 122/2013 GBl. über den Schutz der personenbezogenen Daten und über die Änderung einiger Gesetze in der geänderten Fassung (nachstehend kurz „Gesetz über den Schutz der persönlichen Daten“ genannt)

  1. Identifikationsdaten des Betreibers: Advokátska kancelária JUDr. Jakub Mandelík, s.r.o. (Anwaltskanzlei)
    Štefánikova 8, 811 05 Bratislava
    HRB: 47 234 318
    Registriert im Handelsregister beim Bezirksgericht Bratislava I,
    Abteil: Sro, Einlage Nr. 73451/B
    Geschäftsführer: JUDr. Jakub Mandelík, PhD., Rechtsanwalt
  2. Zweck und Dauer der Verarbeitung von personenbezogenen Daten

    Im Rahmen der Gewährung der Rechtsdienstleistungen gibt es Voraussetzung, dass die personenbezogenen Daten der betreffenden Person im notwendigen Umfang an näher unbestimmten Bereich der Subjekte (Gerichte, Staatsorgane, Behörde, andere Vertragspartei, Bedarfsträger um den Vertragsabschluss, Adressaten der Rechtsakten, Teilnehmer in gerichtlichen und anderen Verfahren) im voraus gewährt werden. Ebenfalls, die personenbezogenen Daten der betreffenden Person werden in das Informationssystem der Dateibase der Klienten und damit verbundenen Verhandlungen eingelegt, dessen Betreiber der Anwalt ist, und in dem die Mitarbeiter des Anwaltes, die die Aktivitäten, die für ordentliche Gewährung der Rechtsdienstleistungen notwendig sind, den Zugang im notwendigen Umfang haben werden. Zum Zweck der Identifikation und Differenzierung der betreffenden Person von einer anderen Person mit eventuellem ähnlichen Namen kann die Identifikation mit einem entsprechenden Identifizierer gesichert sein, z. B. mit Geburtsdatum oder Geburtsnummer, um die betreffenden Personen nicht zu tauschen.

    Die persönlichen Daten der betreffenden Person werden im notwendigen Umfang nur zum Zweck der Gewährung der Rechtsdienstleistungen gewährt und verarbeitet. Zweck der Verarbeitung von persönlichen Daten dauert von dem Tag ihrer Gewährung bis dem Tag der Erfüllung der angeforderten Aktivität, bzw. von dem Tag der Abschaffung von persönlichen Daten auf Grund einer Anforderung der betreffenden Person oder auf Grund einer Entscheidung des Anwaltes, nach der Erfüllung der vereinbarten oder gesetzlich definierten Bedingungen.

  3. Rechte der betreffenden Person

    Belehrung über der Rechte der betreffenden Person – Quelle: Webseite des Amtes für den Schutz der persönlichen Daten.

    Gemäß § 28 des Gesetzes Nr. 122/2013 GBl. über den Schutz der personenbezogenen Daten in der geänderten Fassung hat die betreffende Person auf Grund des schriftlichen Antrages vom Anwalt das Recht, die folgenden Informationen in einer allgemein verständlichen Form zu verlangen:

    1. Bestätigung, ob die persönlichen Daten über sie verarbeitet sind oder nicht,
    2. Informationen über den Verarbeitungszustand ihrer persönlichen Daten im Informationssystem im Umfang gemäß § Abs. 1, Buchstabe a) bis e) zweiter bis sechster Punkt.,
    3. genaue Informationen über die Quelle, von der sie ihre persönliche Daten für die Verarbeitung erworben hat,
    4. Liste ihrer persönlichen Daten, die der Gegenstand der Verarbeitung sind,
    5. Korrektur oder Löschung ihrer unrichtigen, unvollständigen oder inaktuellen persönlichen Daten, die der Gegenstand der Verarbeitung sind,
    6. Löschung ihrer persönlichen Daten, wenn es der Zweck ihrer Verarbeitung schon erfüllt war. Wenn die persönliche Daten beinhaltenen amtlichen Dokumente schon übergegeben wurden und sie der Gegenstand der Verarbeitung sind, sie kann um ihre Zurückgabe ersuchen,
    7. Löschung ihrer persönlichen Daten, die der Gegenstand der Verarbeitung sind, wenn das Gesetz verletzt wurde,
    8. Blockierung ihrer persönlichen Daten auf Grund des Widerrufes der Zustimmung vor Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer, wenn der Anwalt die persönlichen Daten auf Grund der Genehmigung der betreffenden Person verarbeitet.

    Es ist möglich, das Recht der betreffenden Person nur gemäß Buchstabe e) und f) dieses Paragraphs 1) einzuschränken, wenn solche Beschränkung aus einem speziellen Gesetz erfolgt, oder durch seine Applikation der Schutz der betreffenden Person verletzt würde, oder die Rechte und Freiheiten anderer Personen verletzt würden. Der Betreiber ist pflichtig, unverzüglich solche Einschränkung der betreffenden Person und dem Amt schriftlich mitzuteilen.

    Auf Grund des kostenlosen schriftlichen Antrages oder auch persönlich, wenn die Angelegenheit dringend ist, hat die betreffende Person das Recht, die folgenden Situationen beim Anwalt jederzeit zu beanstanden:

    1. gegenüber der Verarbeitung der persönlichen Daten in den Fällen gemäß § 10 Abs. 3 Buchstabe a), e), f) oder g) durch Angaben von berechtigen Gründen oder Vorlage von Nachweisen über der Verletzung ihrer Rechte und ihrer rechtlich geschützten Interessen, die im konkreten Fall durch solchen Verarbeitung der persönlichen Daten verletzt sein können; wenn rechtliche Gründe dies nicht verhindern und es wird gezeigt, dass der Einspruch der betreffenden Person berechtigt ist, der Anwalt unverzüglich blockiert und liquidiert die von der betreffenden Person beanspruchten verarbeiteten Daten, sobald die Umstände es erlauben,

    2. ebenfalls, sich nicht unterziehen der Entscheidung des Anwaltes, die für sie die Rechtswirkung oder erhebliche Auswirkungen haben würde, wenn solche Entscheidung nur auf Grund der Handlungen der automatisierten Verarbeitung ihrer persönlichen Daten herausgegangen wird; die betreffende Person hat das Recht, den Anwalt um die Überprüfung der ausgestellten Entscheidung durch die von der automatisierten Verarbeitungsform abweichende Methode zu ersuchen. Der Anwalt ist pflichtig, die Anforderung der betreffenden Person zu akzeptieren, und zwar, dass die entscheidende Rolle bei der Überprüfung der Entscheidung die berechtigte Person haben wird. Der Anwalt wird die betreffende Person über die Überprüfungsmethode und das Ermittlungsergebnis binnen der Frist gemäß § 29 Abs. 3 informieren. Die betreffende Person hat nicht dieses Recht nur im Falle, wenn dies durch ein besonderes Gesetz festgelegt ist, in dem die Maßnahmen für die Sicherstellung der berechtigten Interessen der betreffenden Person angegeben sind, oder wenn im Rahmen der vorvertraglichen Beziehungen oder während der Gültigkeit der vertraglichen Beziehungen der Anwalt eine Entscheidung herausgegeben hat, mit der er die Anforderung der andreren Person erfüllt hat, oder wenn der Anwalt auf Grund des Vertrages andere angemessene Maßnahmen für die Sicherstellung der berechtigten Interessen der betreffenden Person gefasst hat.
      Übermittlung der personenbezogenen Daten an Drittstaaten wird gemäß § 31 des Gesetzes Nr. 122 / 2013 GBl. über den Schutz der personenbezogenen Daten in der geänderten Fassung geregelt.

    Möglichenfalls der Anwalt führt unverzüglich spätestens binnen 30 Tage nach der Erhaltung der schriftlichen Anforderung der betreffenden Person die ersuchte Operation durch und informiert die betreffende Person.

  4. Liquidation der persönlichen Daten

    Der Anwalt löscht alle personenbezogenen Daten der betreffenden Person

    • wenn der Zweck der Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfüllt wurde, d.h., die Rechtsdienstleistungen wurden beendet,
    • auf Grund der schriftlichen Anforderung der betreffenden Person,
    • im Falle, wenn der Anwalt stellt fest, dass die Daten der betreffenden Person nicht richtig, vollständig und aktualisiert sind, und es ist nicht möglich, sie zu korrigieren,
    • im Falle, wenn der Anwalt während zwei Jahre keinen Kontakt mit der betreffenden Person hat, und er keine Antwort auf seine Anforderung (z. B. mit E-Mail) bekommt.

    Soweit die betreffende Person selbst hat die Eingabe ihrer Daten in das Informationssystem angefordert, der Zweck der Verarbeitung dauert so lange, soweit sie selbst um die Auslöschung ihrer persönlichen Daten nicht ersucht.

  5. Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten

    Die betreffende Person ist pflichtig, dem Anwalt nur die richtigen, vollständigen und aktuellen persönlichen Daten zu gewähren, ihre persönlichen Daten nach jeder Änderung immer zu aktualisieren, und dem Anwalt beliebige Änderung ihrer persönlichen Daten mitzuteilen. Soweit der Anwalt stellt fest, dass die persönlichen Daten die genannten Bedingungen nicht erfüllen, und er keine Behebung durchführen kann, löscht er die persönlichen Daten der betreffenden Person.