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Gesundheitsrecht

  • Leistung der vollständigen rechtlichen Dienste für Gesundheitsfürsorgeträger einschließlich der Betriebs- und Mitarbeiteragenda, der rechtlichen Prüfung von Vertragsdokumentation, als auch der Vertretung von Trägern in Gerichtsverfahren und anderen Verfahren aus Vertrags- und Verantwortungsbeziehungen
  • Leistung der Rechtsberatung in Bereichen Einholung von Lizenzen zum Betreiben der Privatambulanzen (für selbständige Ärzte oder medizinische Zentren), Gründung von Ambulanzen, Vorbereitung der notwendigen Dokumentation, z. B. der Verträge mit Lieferanten des klinischen Materials (Instrumente, Apparate, Schutzkleidungen, u. ä.).
  • Leistung der Rechtsberatung im Bereich der Erteilung von Informationen im Gesundheitswesen – Erteilung von Informationen seitens des Gesundheitspersonals, informierte Zustimmung, Problematik der Reverse, Rechtsaspekte der Patientenbelehrung
  • Geltendmachung des Gesundheitsschadensersatzes – Beurteilung der Voraussetzungen für die Verantwortung für Gesundheitsschäden, Umfang des Schadensersatzes, Verjährung
  • Leistung der Rechtsberatung bei Nichtgewährung der ordnungsgemäßen Gesundheitsfürsorge, bzw. bei der absoluten Ablehnung von Gewährung der Gesundheitsfürsorge seitens des Gesundheitsfürsorgeträgers